Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Illegale Chemikalien im Sinne des Gesetzes sind:
LysergSäureDiethylamid (LSD)
Methamphetamin
Lean
Ecstasy
Sodiumbenzonate
Carbon
Pseudoephedrin
Marihuana
Oxygen
Nitrogen
Hydrogen
Psilocybin
Kokain
Magic Mushrooms
Heroin
Schlafmohn
Peyote
Crack
Xanax
Pseudoephedrin
Als geringe nicht zu ahndende Menge werden folgende Betäubungsmittel betrachtet.
Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird.
Cannabis (Abgepacktes oder in Endprodukt verarbeitetes maximal 20 Einheiten)
Lean (maximal 5ml)
Eine Ausnahme stellen angemeldete und geprüfte Unternehmen dar, die eine gültige Erlaubnis/Bescheinigung von der höchsten staatlichen Instanz vorweisen können. Alle Unternehmen, die Betäubungsmittel aus BtMG §1 verkaufen, müssen diese protokollieren. Die höchste staatliche Instanz kann in jedem Fall neuartige Regularien für Unternehmen bestimmen, die auch vertraglich und rechtlich bindend festgehalten werden.
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sind berechtigt, eine einzelne Cannabis Pflanze auf privatem Eigentum anzubauen.
Sollte die zugelassene Gesamtmenge von 20 Einheiten überschritten werden, ist es erforderlich, die überproduzierte Menge zu zerstören.
Abs.1. Wer den Eigenbedarf aus BtMG § 2 überschreitet, wird mit einer Geld- und / oder einer Freiheitsstrafe bestraft.
Abs.2. Wer Betäubungsmittel sowie illegale Fertigungserzeugnisse bzw. Rohstoffe an seiner Person und / oder im KFZ oder Haus besitzt, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe bestraft.
Abs.1. Wer Drogen an eine andere Person gegen Leistung übergibt und / oder Drogen einer größeren Menge (ab 10 Einheiten) übergibt, gilt als Drogenhändler. Dies wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe geahndet.
Abs.2. Eine Ausnahme stellen angemeldete und geprüfte Unternehmen dar. Unternehmen und Gewerbe werden grundsätzlich bei der höchsten staatlichen Instanz angemeldet.
Wer Illegale Betäubungsmittel konsumiert, welche nicht nach BtMG §2 eine Ausnahme darstellen, wird mit einer Haft- und / oder Geldstrafe bestraft.
Wer seinen Drogenanbau angemeldet hat, diesen von der höchsten staatlichen Instanz überprüfen lässt und eine gültige Erlaubnis vorweisen kann, ist vom §1, §2 Abs. 1 und §3 des BtMG ausgeschlossen und handelt nicht rechtswidrig. Die Bescheinigung muss folgende Merkmale enthalten: - Vorname, Name, Geburtsdatum und Wohnort der anbauenden Person - Genaue Art der für den Anbau genehmigten Droge (mit Foto) - Begrenzung der für den Anbau genehmigten Droge - Sitz der Drogenplantage/Anbauort (mit Foto) - Warnung bei nicht Einhaltung der genannten Regelungen
Jeder Bürger ab 18 Jahren kann sich nach einer ärztlichen Untersuchung beim LSMD ein BtMG Rezept für folgende Dinge ausstellen lassen:
Xanax (Maximale Menge 10 Tabletten)
Pseudoephedrin (maximale Menge 3 Einheiten)
Marihuana (maximale Menge von 10 Einheiten)
Betäubungsmittelrezepte müssen zeitlich begrenzt sein.