Tierschutzgesetz (TierSchG)
Tierschutzgesetz (TierSchG)
Zweck dieses Gesetzes ist es, die Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
Muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen.
Darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Personen, die einen Hund besitzen möchten, sind verpflichtet, diesen beim LSPD zu registrieren. Die Registrierung eines Hundes erfordert die Angabe des festen Wohnsitzes des Halters.
Bei der Registrierung werden wichtige Informationen wie der Name des Halters und die Rasse des Hundes erfasst. Diese Daten dienen der Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs und der öffentlichen Sicherheit.
Halter von registrierten Tieren sind verpflichtet, sicherzustellen, dass sie keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen und keine Belästigung für andere Bürgerinnen und Bürger verursachen.
Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen dieses Abschnitts können Bußgelder verhängt und weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.