GRUNDGESETZ
GRUNDGESETZ
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu schützen und zu wahren, ist die Pflicht aller staatlichen Behörden und Organisationen.
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die geltenden Gesetze oder gegen die guten Sitten verstößt.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Jeder Mensch, unabhängig von Herkunft oder Geschlecht, ist gleichberechtigt.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Sexualität, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache oder seiner Heimat und Herkunft benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigung benachteiligt werden.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der geltenden Gesetze.
Alle Menschen haben das Recht, sich mit Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Für Versammlungen in öffentlichen Bereichen kann dieses Recht auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Öffentliche Versammlungen müssen bei der Justiz beantragt und schriftlich vom DOJ oder in Abwesenheit des DOJs die nächsthöchste Instanz genehmigt werden. Bei gerechtfertigten Gründen oder Besorgnissen können Anträge abgelehnt werden.
Der Wohnraum ist unverletzlich.
Der Schutz des Hausrechts bezieht sich darauf, dass die Wohnung oder sonstige Räumlichkeiten, die zum Hauswesen gehören, nicht verletzt werden dürfen. Der Schutz des Hausrechts bezieht sich somit neben privaten Wohnungen auch auf deren Nebenräume, wie etwa Kellerabteile und Lagerräume, sowie auf betrieblich genutzte Räumlichkeiten, wie etwa ein (Business)-Büro, umzäunte und/oder klar durch den Bodenbelag abgegrenzte Grundstücke. Der Schutz des Hausrechts soll insbesondere die Intimsphäre wahren und vor willkürlichen bzw. unbegründeten Hausdurchsuchungen schützen.
Durchsuchungen dürfen nur durch das DOJ (wenn nicht vorhanden die nächsthöchste Instanz) genehmigt werden, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der StPO vorgeschriebenen Form durchgeführt werden. Bei Gefahr im Verzuge dürfen die staatlichen Exekutivbehörden den privaten Wohnraum betreten, um Straftaten zu verhindern.
Alle Bürger haben das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetze oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden. Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Alle Bürger haben das Recht auf einen vom Staat subventionierten Lebensstandard, welcher jederzeit eine medizinische Versorgung gewährleistet, als auch eine monetäre Sozialleistung, wo der Empfänger sich menschliche Grundbedürfnisse wie Nahrung finanzieren kann.
Alle Bürger haben das Recht, sich einzeln oder Gemeinschaftlich schriftlich mit Bitten, Anliegen oder Beschwerden an jegliche Behörden, öffentliche Institutionen und an die Volksvertretung zu wenden.
Alle Menschen dürfen sich frei innerhalb des Staatsgebietes San Andreas bewegen.
Dieses Recht darf nur durch andere Gesetze, wie den §26 StGB, oder durch eine Sperrzone, welche von der Exekutive ausgesprochen wurde, außer Kraft gesetzt werden.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Jeder Mensch hat das Recht auf eine Eheschließung.
Eine Ehe muss immer aus zwei Personen bestehen, unabhängig vom Geschlecht.
Jeder Mensch hat das Recht auf Eigentum.
Jegliche Enteignung von Eigentum ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig und kann nur durch ein Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen.
Niemand darf der Folter, sowie der unmenschlichen und erniedrigenden Strafe oder Behandlung unterworfen werden