Familienrecht (FmR)
Familienrecht (FmR)
Das Familienrecht gilt zeitlich uneingeschränkt im kompletten Staat San Andreas. Inbegriffen sind der Luftraum, das See- und Meeresgebiet.
Alle Einwohner des Staates San Andreas stehen unter dem Schutz- und Geltungsbereich des Familienrechts.
Jeder Bürger, unabhängig von Geschlecht, Religion oder Abstammung, hat das Recht, sich richterlich und/oder religiös trauen zu lassen.
Berechtigt zur Trauung gemäß Abs.1 ist, wer die letzten zwei Monate nicht verheiratet war, mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat und dies aus freiem Willen tut.
Jede Eheschließung muss von der Richterschaft überprüft und genehmigt werden. Gründe zur Ablehnung sind der begründete Verdacht auf eine Zweckehe, die Verwandtschaft innerhalb einer Blutlinie oder fehlende geistige Reife.
Die Eheschließung muss von einem Richter ausgesprochen werden.
Bei Ablehnung gem. Abs.3 kann innerhalb von 7 Tagen ein schriftlicher Einspruch zu den Händen des obersten Richters eingelegt werden.
Jeder Bürger hat das Recht einen Antrag zu stellen, die eigene geschlossene Ehe annullieren zu lassen.
Stimmen beide Parteien der Annullierung zu, kann diese bei der Richterschaft beantragt werden. Der zuständige Richter prüft den Antrag und gibt diesem ggf. statt.
Stimmt eine Partei nicht in die Annullierung der Ehe ein oder ist für die andere Partei nicht auffindbar, kann eine Annullierung durch das zuständige Gericht nach einer Verhandlung ausgesprochen werden.
Eine Verhandlung kann von jedem Bürger, für die eigene geschlossene Ehe, beantragt werden und wird von der Justiz auf Rechtmäßigkeit geprüft.
Unterhaltsansprüche können vor Gericht geltend gemacht und in die Verhandlung zur Annullierung aufgenommen werden. Eine Auszahlung von maximal 20% des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens an eine schlecht gestellte Partei kann vom zuständigen Gericht festgesetzt und erzwungen werden.
Unterhaltsansprüche erfolgen als einmalige Auszahlung. Im Beisein beider Parteien ist einem Justizbeamten das Geld auszuhändigen. Dieser wird ebenfalls im Beisein beider Parteien das Geld an die begünstigte Partei auszahlen.
Bemessen werden etwaige Unterhaltsansprüche an der Anzahl gemeinsamer Kinder, der Dauer der Ehe, dem gemeinsam erwirtschafteten Einkommen und den aktuellen Lebensumständen beider Parteien.
Sollten Kinder in der Ehe vorhanden sein, kann eine Partei das alleinige Sorgerecht beantragen. Wird kein Antrag bei der Justiz gestellt, teilen sich die Eltern das Sorgerecht.
Bei begründetem Zweifel daran, ob das Kindeswohl durch eine oder beide Parteien sichergestellt werden kann, kann das Gericht auch ohne Antrag gem. Abs. 7 das Sorgerecht entweder an eine Partei übertragen oder es den Kindeseltern komplett entziehen.
Kosten für eine Scheidung werden auf beide Parteien in gleichen Teilen aufgeteilt. Liegt ein schwerwiegender Grund vor, kann der Kostenbescheid in einem ungleichen Verhältnis ausgesprochen werden.
Jeder Bürger von San Andreas hat das Recht, eine Adoption zu beantragen, wenn er mindestens das 18. Lebensjahr erreicht hat.
Eine Adoption erfordert immer das Einverständnis des Staates, der aufgrund seiner Fürsorgepflicht verpflichtet ist, diese zu prüfen und zu beurteilen. Die Prüfung beinhaltet eine Beurteilung des Leumundes, der Familiären- und der Lebensumstände sowie des finanziellen Hintergrundes aller beteiligten Personen.
Die in Abs.2 aufgeführte Prüfung findet durch Befragung und mindestens einen Hausbesuch statt.
Jede Adoption ist schriftlich und nachvollziehbar im Justiz-Archiv festzuhalten. Die Adoptionsurkunde muss folgende Punkte mindestens enthalten:
Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und Telefonnummer der zukünftigen Eltern
Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Wohnort und Telefonnummer des zu Adoptierenden
den Ort und das Datum der Adoption
den Name des durchführenden Justizbeamten
ggf. etwaige Auflagen
rechtliche Belehrung
Ansprüche und Zeugnisverweigerungsrechte können nur nach staatlich genehmigter und eingetragener Adoption geltend gemacht werden.
Die Kosten für eine Adoption setzt das Department of Justice fest.
Folgende Gründe können zu einer Annullierung der Adoption führen:
Antrag des volljährigen Adoptierten
Antrag der Eltern
im Nachgang festgestellter schlechter Leumund der Eltern
häusliche Gewalt
schwere Verletzung der Fürsorgepflicht, Aufforderung zu Straftaten, Verwahrlosung
Die Annullierung einer Adoption kann nur durch einen Richter ausgesprochen werden.
Innerhalb einer Frist von 14 Tagen kann Widerspruch gegen die Annullierung der Adoption beim Sekretariat der Justiz eingelegt werden. Daraufhin muss innerhalb von 7 Tagen ein Termin für eine Gerichtsverhandlung festgesetzt werden.
Der Widerspruch hat eine aufschiebende Wirkung.
Jede Annullierung muss auf der Adoptionsurkunde mit Begründung, Datum und ausführendem Beamten festgehalten werden.
Die Kosten einer Annullierung der Adoption werden vom Department of Justice festgelegt. Bei schwerwiegenden Gründen kann auf die Gebühr verzichtet werden.
Die Gebühren werden vom Director of Justice und der Richterschaft festgelegt.
Alle Kosten müssen im Beisein des bearbeitenden Mitarbeiters an die Staatskasse gezahlt werden (im Sinne eines Tickets). Dies ist, Fotokopier technisch festzuhalten und die Quittung der Akte beizufügen.